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   VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20.A   

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https://dejure.org/2020,27633
VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20.A (https://dejure.org/2020,27633)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04.09.2020 - 12 L 215/20.A (https://dejure.org/2020,27633)
VG Potsdam, Entscheidung vom 04. September 2020 - 12 L 215/20.A (https://dejure.org/2020,27633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 17 Abs 1 AsylVfG 1992, § ... 24 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 24 Abs 1 S 3 AsylVfG 1992, § 31 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG 1992, § 36 Abs 3 S 8 AsylVfG 1992, § 1 Abs 1 ERVV, § 80 Abs 5 VwGO, § 3a Abs 2 S 1 VwVfG, § 3a Abs 2 S 4 VwVfG, § 37 Abs 3 S 2 VwVfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Die Rechtsmittelfrist und die Ausreisefrist dürfen indes nicht gleichzeitig laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19/19 -, juris, Rn. 37).

    Nach Ablauf dieser Frist erlischt gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 4 AsylG die Aufenthaltsgestattung, und das asylverfahrensabhängige Bleiberecht entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn.30).

    Nur bei einer solchen Auslegung wird auch nachvollziehbar, dass nach nationalem Recht mit der ablehnenden Entscheidung des Gerichts über einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO keine erneute Fristsetzung zu erfolgen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 39).

    Bei gegebenem Konflikt zwischen dem Unionsrecht und dem nationalen Recht ist es Sache des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Gesetz unter voller Ausschöpfung des Beurteilungsspielraums, dem ihm das nationale Recht einräumt, in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auszulegen und anzuwenden; soweit eine solche unionsrechtskonforme Auslegung nicht möglich ist, darf es entgegenstehende innerstaatliche Vorschriften nicht anwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 48 mit Nachweisen der ständigen Rechtsprechung des EuGH).

    Von der Möglichkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020, a. a. O., Rn. 54), die Vollziehung der Abschiebungsandrohung des streitbefangenen Bescheides vom 25. Februar 2020 auszusetzen, hat das Bundesamt keinen Gebrauch gemacht.

  • EuGH, 19.06.2018 - C-181/16

    Die Mitgliedstaaten dürfen nach der Ablehnung eines Antrags auf internationalen

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Vielmehr müssen alle Rechtswirkungen dieser Entscheidung ausgesetzt werden, und daher darf insbesondere die in Art. 7 der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (Rückführungsrichtlinie) vorgesehene Frist für die freiwillige Ausreise von mindestens sieben Tagen nicht zu laufen beginnen, solange der Betroffene ein Bleiberecht hat (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Juni 2018 - C 181/16 Gnandi gegen Belgien -,Rn. 61 und 62).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Behördenentscheidung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil 14. Mai 1996 zu sogenannten Flughafenverfahren - 2 BvR 1516/93 -, juris, Rn. 99).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Die in § 24 Abs. 1 S. 3 AsylG ausdrücklich vorgeschriebene persönliche Anhörung ist das zentrale Herzstück des in dem auf die Prüfung individueller Verfolgungsbehauptungen (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 in BVerfGE 54, 341, 359) angelegten Verfahrens.
  • EuGH, 22.11.2012 - C-277/11

    M. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Das Recht auf Gehör garantiert jeder Person die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren sachdienlich und wirksam ihren Standpunkt vorzutragen und dass die Verwaltung mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Erklärungen zur Kenntnis nimmt, indem sie sorgfältig und unparteiisch alle relevanten Gesichtspunkte des Einzelfalls untersucht, bevor eine nachteilige Entscheidung ergeht (vgl. EuGH, Urteil vom 22. November 2012 - C-277/11 - in NVwZ 2013, Rn. 87, 88).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.02.2018 - 3 N 301.17

    Unzutreffend angenommene örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts in

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat sich bereits mit der formellen Rechtmäßigkeit der Ersten Verordnung zur Änderung der Gerichtzuständigkeitsverordnung - ohne Prüfung ihrer materiellen Rechtmäßigkeit - befasst (vgl. zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Februar 2018 - OVG 3 N 301.17 -, juris, m. w. N.).
  • VG Potsdam, 20.09.2017 - 6 K 2854/17

    Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung an staatenlose Palästinenser nach

    Auszug aus VG Potsdam, 04.09.2020 - 12 L 215/20
    Der Auffassung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam, wonach die Erste Verordnung zur Änderung der Gerichtszuständigkeitsverordnung wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot formell rechtswidrig sei (vgl. dazu VG Potsdam, Urteil vom 20. September 2017 - VG 6 K 2854/17.A -, juris, Rn. 18 ff.), wurde insoweit obergerichtlich nicht gefolgt.
  • VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für

    Damit sind aller Voraussicht nach auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris; in diesem Sinne etwa auch VG Freiburg, Beschluss vom 03.08.2020 - 2 K 1819/20 - und VG Hannover, Beschluss vom 18.18.2020 - 1 B 3782/20 -, juris Rn. 18; VG Bremen, Beschluss vom 22.04.2020 - 7 V 591/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.; a.A. VG Aachen, Beschluss vom 12.05.2020 - 7 V 2810/20 -, juris Rn. 48 f. und VG Potsdam, Beschluss vom 04.09.2020 - 12 L 215/20.A -, juris, die von einer Unwirksamkeit der Änderung ausgehen).
  • VG Freiburg, 27.02.2023 - A 10 K 2798/22

    Verpflichtung des BAMF, das Wohl des Kindes und dessen familiären Bindungen

    Damit sind aller Voraussicht nach auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19.19 -, juris; in diesem Sinne etwa auch VG Freiburg, Beschluss vom 3. August 2020 - 2 K 1819/20 - und VG Hannover, Beschluss vom 18. August 2020 - 1 B 3782/20 -, juris Rn. 18; VG Bremen, Beschluss vom 22. April 2020 - 7 V 591/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.; a.A. VG Aachen, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 7 V 2810/20 -, juris Rn. 48 f. und VG Potsdam, Beschluss vom 4. September 2020 - 12 L 215/20.A -, juris, die von einer Unwirksamkeit der Änderung ausgehen).
  • VG Potsdam, 01.12.2020 - 12 K 588/19
    Unabhängig davon, dass der Übersetzer nicht namentlich benannt ist, weil in der Niederschrift über die Anhörung vom 10. Januar 2019 kein Übersetzer, sondern lediglich eine Nummer angegeben wurde (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer solchen Praxis, VG Potsdam, Beschluss vom 4. September 2020 - VG 12 L 215/20.A -, juris Rn. 20-25), ist in der Niederschrift über die Anhörung als Anhörungssprache Arabisch angegeben.
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